»Vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation« – das haben die Unterzeichner der UN-Behindertenrechtskonvention als Voraussetzung erkannt, damit alle Menschen gleichermaßen ihre »Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können«.